CULTURA LATINA SINCE 2018

AGB für Unternehmen & Auftraggeber

von COPA CARIBE (Firmennamen: Daniel Frens)
Geschäftsführer: Daniel Frens
Philippine-Welser-Straße 22
86150 Augsburg

Rückfragen: mail@copacaribe.de
USd-id.: DE12324234

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage für alle mit COPA CARIBE geschlossenen Verträge.

§ 1 VERTRAGSABSCHLUSS
1) Für Verträge mit COPA CARIBE gelten ausschließlich diese Bedingungen. Andere Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn COPA CARIBE ihnen nicht gesondert widerspricht: 

2. Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern iSd. § 13 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 LEISTUNGSUMFANG, PREISE UND ENTGELTE
(1) COPA CARIBE ist berechtigt, für Dienstleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.

2. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist COPA CARIBE berechtigt, pro Mahnung 5,00 € Mahnkostenpauschale zu verlangen.

§ 3 SONDERREGELUNGEN FÜR COPA CARIBE-KUNDEN

a) Termine, Fristen und Leistungshindernisse

1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Fristen bedarf der Textform.

2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen

a) bei Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten des Kunden und/oder

b) bei Problemen mit Arbeiten Dritter, sofern COPA CARIBE diese nicht nach § 6 zu vertreten hat.

b) Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate.

2. Der Kunde kann zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

3. § 3 b) Nr. 1 – 2 gelten nicht für die Fälle des § 639 BGB und nicht für Schadensersatz in den in § 6 Abs. 2 genannten Fällen.

4. Für COPA CARIBE gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung des Werkes angezeigt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 4 SONDERREGELUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN VON COPA CARIBE-KUNDEN

a) Allgemeines

1. COPA CARIBE hat im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind in den Grenzen des § 6 ausgeschlossen.

2. COPA CARIBE ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen. COPA CARIBE ist in der Wahl des Subunternehmers völlig frei, dies gilt nicht für vom Kunden gebuchte Künstler.

3. Bei Veranstaltungen tritt der Kunde nach außen hin als Veranstalter auf. Die Abgaben für die Künstlersozialkasse (KSK) werden dem Kunden mit 20% Aufschlag in Rechnung gestellt. Soweit schachzudritt durch einen gesonderten Auftrag verpflichtet ist, Anmeldungen für die GEMA vorzunehmen, geschieht dies im Namen des Kunden.

4. COPA CARIBE kann Reisekosten und Spesen nach eigenem Ermessen in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach den aktuellen Pauschalsätzen des BMF abrechnen.

b) Leistungshindernisse

1. COPA CARIBE haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder die Nichteinhaltung von Fristen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die COPE CARIBE nach § 6 nicht zu vertreten hat.
2. COPA CARIBE ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn solche Ereignisse COPA CARIBE die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist (insbesondere bei Versagung behördlicher Genehmigungen).

§ 5 SONDERREGELUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON GRAFIKEN, FOTOS, WEBSEITEN UND ÄHNLICHEN WERKEN

a) Mitwirkungspflicht

(1) Überlässt COPA CARIBE dem Kunden Entwürfe zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, so gelten die Entwürfe nach 7 Tagen als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich in angemessener Weise gegen Datenverlust zu schützen. Er hat bei Neuinstallation oder Änderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

b) Nutzungsrechte

1 COPA CARIBE räumt dem Kunden ein nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist auf das bestellte Medium beschränkt. Erbringt COPA CARIBE z.B. Leistungen zur Gestaltung der Website des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und / oder ihrer Bestandteile auf die Nutzung im Internet beschränkt. Erbringt COPA CARIBE z.B. Leistungen für die Gestaltung eines Flyers, beschränkt sich der Nutzungszweck des Flyers und / oder seiner Bestandteile auf die Nutzung auf Flyern.

2. Der Kunde erwirbt das Recht aus Absatz 1 mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Kunde ist verpflichtet, COPA CARIBE auf Verlangen schriftlich Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen.

3. COPA CARIBE geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder dass der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

4. schachzudritt nimmt für Arbeiten auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden ebenfalls nur zeitlich begrenzt übertragen werden können. Schachzudritt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial unter Vorlage der Erklärung des Lizenzgebers mit einem Leistungszuschlag von 20% in Rechnung stellen. Eine weitergehende Benennung der mit Rechten Dritter belasteten Teile des Werkes findet nicht statt. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde schachzudritt den entstandenen Schaden zu ersetzen. 5.

5. Erhält der Kunde durch schachzudritt selbst (z.B. durch Abmahnungen) Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung des Lizenzmaterials oder aber von Verletzungen von Nutzungsrechten Dritter, so hat er schachzudritt unverzüglich darüber zu informieren.

c) Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

1. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Urheberrechtsvermerke und sonstige Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

2. COPA CARIBE behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, sowie Bilder davon zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden zu Werbezwecken in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

d) Freistellung

Der Kunde stellt COPA CARIBE von allen Schäden und allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung durch den Kunden (z.B. durch die Verwendung von mitgesandten Unterlagen) entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten.

§ 6 HAFTUNG

1. COPA CARIBE haftet unbeschränkt außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. COPA CARIBE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.

2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

3. Soweit die Haftung von COPA CARIBE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 SONSTIGES

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von COPACARIBE, es sei denn, der Vertragspartner ist kein Kaufmann und gilt nicht als solcher.

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